Hotel-Ticket: Das Hotel-Ticket ist nur in den teilnehmenden Hotels erhältlich, es gilt für eine Person vom Anreise- bis zum Abreisetag (längstens 5 Tage). Es gilt in allen Stadtbussen der GöVB inklusive der Nachtbuslinien. Ebenfalls können bis zu drei Kinder unter 6 Jahre mitgenommen werden. Es wird in folgenden Hotels angeboten: Hotel Stadt Hannover, Park Inn by Radisson, IHR Hotel Beckmann, Best Western Hotel Am Papenberg, AS Hotel.
BusCard E: Die BusCard E wird als Monatskarte mit gleitender Gültigkeit zum Preis von 26,50 Euro nur im Kundenzentrum der GöVB ausgegeben und gilt im Stadtgebiet auf den Linien der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) sowie in den Regionalbuslinien. Sie ist ganztägig gültig. Anspruchsberechtigt für die BusCard E ist folgender Personenkreis: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) sowie von Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG) und Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), Empfänger nach § 6b BKGG (Bundeskindergeldgesetz), Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Grundlage für den Erwerb der BusCard E ist eine Kundenkarte, die ausschließlich im Kundenzentrum der GöVB gegen Vorlage der SozialCard der Stadt Göttingen, einem Lichtbild sowie einem amtlichen Ausweis ausgestellt wird. Vor der ersten Nutzung ist die Nummer der Kundenkarte auf die BusCard E zu übertragen. Die BusCard E gilt nur für die Inhaberin/den Inhaber und ist nicht übertragbar. Es gibt keine Mitnahmeregelung für weitere Personen. Berechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Göttingen. Änderungen an Kundenkarte oder BusCard E machen den Fahrausweis ungültig. Der Fahrausweis wird nur zusammen mit der Kundenkarte anerkannt.
VSN-Card-E: Sozialkarte für Anspruchsberechtigte der Landkreise Göttingen, Northeim und Holzminden. In der Stadt Göttingen kann zwischen der BusCard E und der VSNCard-E gewählt werden. Wird als Monatskarte mit gleitender Gültigkeit ausgegeben, sie hat Netzkartenfunktion und ist nur in Verbindung mit der entsprechenden Kundenkarte gültig. Mehr Infos unter https://vsninfo.de/de/fahrkarten.
City-Ticket (DB): Das City-Ticket gilt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bahnhof am Abfahrtsort bzw. zur Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort. Ob der Start- oder Zielbahnhof in der jeweiligen Stadt/Verbund am City-Ticket teilnimmt, ist am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte zu erkennen. Fernverkehrsfahrscheine der DB mit dem Vermerk "Göttingen+City" berechtigen zur Anfahrt zum Bahnhof und im Anschluß an Ihre Bahnreise zur Weiterfahrt in den Stadtbussen im Stadtgebiet Göttingen (nicht Bovenden und Rosdorf) bis zum Fahrtziel. Das City-Ticket gilt für alle Mitfahrer/innen, die auf dem Fahrschein eingetragen sind.
Bahncard 100 (DB): Für Inhaber der BahnCard 100 gilt die Fahrtberechtigung ebenfalls im Stadtgebiet Göttingen sowie mit den Stadtbussen bis Rosdorf bzw. Bovenden.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die kostenfreie Kindermitnahme bei der BC 100 nicht im öffentlichen Nahverkehr gilt.
Niedersachsen-Ticket: Im Stadtgebiet Göttingen gilt das Niedersachsen-Ticket montags bis freitags von 00:00 Uhr des abgegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages (an Wochenfeiertagen ganztägig). An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt das Ticket von 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. Das Niedersachsen-Ticket ist nur gültig, wenn Geltungstag, Name und Vorname aller Reisenden eingetragen sind.
Deutschlandticket: Inhaber des Deutschlandtickets können dieses in unseren Bussen im Stadtgebiet Göttingen nutzen. Hierbei ist es egal, bei welchem Verkehrsverbund/-unternehmen Sie das Deutschlandticket erworben haben. Hinweis: Das Deutschlandticket ist nur digital erhältlich und gültig. Bei uns können Sie das Deutschlandticket nicht kaufen. Nutzen Sie dafür gern das Angebot unseres Verkehrsverbund-Partner VSN.